Änderung von persönlichen Daten
Bei Erwerb Ihrer Beteiligung haben Sie uns auf der Beitrittserklärung die für die weitere Bearbeitung notwendigen persönlichen Daten mitgeteilt. Sie wurden von uns im Treugeberregister gespeichert. Bitte teilen Sie uns Änderungen dieser Daten möglichst zeitnah und auf jeden Fall schriftlich mit.
Barausschüttung
Wann und in welcher Höhe erfolgt die Ausschüttung?
Diese Information finden Sie unter der Rubrik “Login zu Ihrer Beteiligung” / Ausschüttungen. Zunächst müssen Sie einen Fonds auswählen, um die entsprechenden Angaben zu erhalten.
Wie ist die Ausschüttung steuerlich zu behandeln?
Die Ausschüttung ist bei Ihrer Steuererklärung nicht anzugeben. Der auf Sie entfallende steuerpflichtige Anteil ist in Ihrer jährlichen Ergebnismitteilung enthalten. Ihr Wohnsitzfinanzamt wird vom Betriebsfinanzamt des Fonds amtsintern über die Ergebnisse aus der Beteiligung unterrichtet und hat diese Werte in Ihren Steuerbescheid zu übernehmen.
Datenschutz / Treugeberregister
Uns ist bekannt, dass viele Zeichner immer wieder Anschreiben von Firmen erhalten, die anbieten, die Beteiligung zu einem angeblich günstigen Kurs erwerben zu wollen. Zu diesem Zwecke werden Darstellungen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Fondsgesellschaft gemacht, die nicht immer und nicht unbedingt ein objektives Bild der Zukunftsentwicklung beinhalten. Das jeweilige Ankaufsinteresse belegt, dass es Investoren gibt, die selbst gute Gründe sehen, ihr Geld in den betreffenden Fonds zu investieren. Ob das ein Argument für den Verkauf einer Fondsbeteiligung ist, muss dann jeder Zeichner selbst entscheiden.
Leider wird in Zukunft verstärkt mit entsprechenden Ankaufs-Anschreiben von erwerbsinteressierten Gesellschaften/Firmen/Personen zu rechnen sein. Nach aktueller BGH-Rechtsprechung sind wir grundsätzlich verpflichtet, auf Anfrage von Mitgesellschaftern Namen und Adressen von den anderen Zeichnern aus dem Treugeberregister bekanntzugeben. Der BGH bewertet das Interesse, seine Mitgesellschafter zu kennen, höher als das Anonymitätsinteresse. Wir werden also damit leben müssen, dass Mitgesellschafter, die bei den MERKENS-Fonds schon Anteile halten und weitere erwerben möchten, auf diesen Adressdatenbestand zugreifen können.
Wir können daher nur raten, vor einem beabsichtigten Verkauf einer MERKENS-Fondsbeteiligung möglichst die jeweilige Gesellschafterversammlung zu besuchen und sich vor Ort bzw. jedenfalls anhand des jährlichen Geschäftsberichtes über die aktuelle Lage des Fonds zu informieren.
Erbschaft– und Schenkungssteuer
Wie hoch ist der erbschaft– und schenkungsteuerliche Wert meiner Beteiligung?
Diese Information finden Sie unter der Rubrik „Login zu Ihrer Beteiligung“ / Steuerdaten. Zunächst müssen Sie einen Fonds auswählen, um die entsprechenden Angaben zu erhalten.
Gesellschafterversammlung
Wann finden die nächsten Gesellschafterversammlungen statt?
Unter der Rubrik Service / Termine finden Sie auch die Termine für die Gesellschafterversammlungen.
Haftung
Was versteht man unter Wiederaufleben der Haftung?
Jeder Kommanditist wird im Handelsregister mit seiner Haftsumme eingetragen. Diese beträgt bei den Fonds bis Merkens XXI 10,23% vom Nennbetrag der Einlage und bei den Fonds ab Merkens XXII 10,00%.
Ab Eintragung in das Handelsregister kann ein Gesellschafter / Treugeber von den Gesellschaftsgläubigern unmittelbar bis zur Höhe dieser Haftsumme in Anspruch genommen werden. Hat ein Gesellschafter / Treugeber seine individuelle Einzahlungsverpflichtung (inklusiver seiner Haftsumme) erfüllt, können ihn Gläubiger der Gesellschaft allerdings grundsätzlich nicht mehr in Haftung nehmen. Der einzige Ausnahmefall ist in § 172 Abs. 4 HGB geregelt, der gesetzlich zwingend eine Haftung der Kommanditisten vorsieht, wenn diese wiederaufgelebt ist.
Sinkt der Stand des handelsrechtlichen Kapitalkontos durch Ausschüttungen oder Verluste auf die Höhe der Hafteinlage, so lebt die Kommanditistenhaftung wieder auf, wenn darüber hinaus weiter Beträge ausgeschüttet werden. Die wiederauflebende Haftung ist der Höhe nach auf die maßgebliche Haftsumme von in der Regel 10 % der Nominalbeteiligung begrenzt.
Mit welcher Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB müsste ich konkret im schlimmsten Fall rechnen?
Angaben zum aktuellen Stand der wiederaufgelebten Haftung finden Sie regelmäßig im Geschäftsbericht der Fondsgesellschaft oder nach dem Login im geschlossenen Bereich des jeweiligen Fonds.
Besteht für die Gesellschafter eine Nachschusspflicht?
Nein, nach den Regelungen der Gesellschaftsverträge ist dies ausgeschlossen. Kein Kommanditist oder Treugeber kann gegen seinen Willen zu einer zusätzlichen Zahlung gezwungen werden, soweit nicht die vorstehend unter dem Stichwort “Haftung” geschilderten Haftungsgrundsätze eingreifen.
Kündigung
Wann kann ich meine Beteiligung erstmals kündigen und was muss ich dabei beachten?
Das früheste mögliche Kündigungsdatum ist in § 20 des Gesellschaftsvertrages genannt. Die Kündigungsfrist beträgt regelmäßig ein Jahr zum 31.12. des Folgejahres. Beachten Sie bitte auch die dort genannten Abwicklungsbestimmungen.
Nachlass
Laut Gesellschaftsvertrag ist beim Tode eines Gesellschafters Folgendes zu beachten:
Verstirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit dessen Erben fortgesetzt.
Vom Todesfall eines Kommanditisten ist der Treuhandkommanditist durch die Rechtsnachfolger umgehend zu informieren. Dies gilt auch, wenn der/die Verstorbene nicht selbst im Handelsregister eingetragen war, sondern über die Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft beteiligt war. Dann wird das Treuhandverhältnis mit den Erben fortgeführt.
Erben müssen sich in allen Fällen durch die Vorlage folgender Unterlagen legitimieren:
- Erbschein im Original oder als amtlich beglaubigte Ausfertigung oder
- notariell beglaubigtes Testament / Erbvertrag nebst Eröffnungsniederschrift im Original oder in amtlich beglaubigter Ausfertigung.
Handschriftliche Testamente von Direktkommanditisten werden vom Handelsregistergericht nicht akzeptiert. - bei Testamentsvollstreckung: Vorlage des Testamentsvollstreckerzeugnisses im Original oder in amtlich beglaubigter Ausfertigung .
Sonderwerbungskosten
Was sind Sonderwerbungskosten?
In § 9 EStG sind diese ganz allgemein definiert als Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Sie setzen regelmäßig einen Zahlungsabfluss beim Gesellschafter voraus, der dem Finanzamt belegmäßig nachgewiesen werden muss.
Wenn Sie möchten, können Sie zur Meldung der Sonderwerbungskosten folgendes Formular verwenden:
PDF öffnen
Muss ich meine Belege im Original einreichen?
Zu den Mitwirkungspflichten der Anleger im Besteuerungsverfahren regelt die Abgabenordnung in § 97 “Die Finanzbehörde kann von den Beteiligten die Vorlage von … Aufzeichnungen und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung verlangen … soweit diese eine steuerliche Vergünstigung geltend machen”.
In der Praxis reicht es aus, wenn Sie uns hierzu Kopien Ihrer Belege senden. Diese können uns auch per Telefax oder eingescannt per E-Mail übermittelt werden.
Um jedoch im Einzelfall etwaige Zweifel der Finanzverwaltung im Rahmen einer Prüfung ausräumen zu können, raten wir Ihnen, die Originalbelege bis zur Bestandskraft der Steuerbescheide der Fondsgesellschaften aufzubewahren.
Eine Übersicht über den aktuellen Status der Bescheide Ihrer Fondsgesellschaft finden Sie unter der Rubrik “Steuerdaten”. Wählen Sie zur Ansicht der Steuerdaten zuerst einen Fonds.
Kann ich für die vergangenen Jahre noch Sonderwerbungskosten nachmelden?
Solange der Steuerbescheid Ihrer Fondsgesellschaft für das betreffende Jahr noch nicht bestandskräftig ist, ist eine Nachmeldung möglich. Eine Übersicht über den aktuellen Status der Bescheide Ihrer Fondsgesellschaft finden Sie unter der Rubrik “Steuerdaten”. Wählen Sie zur Ansicht der Steuerdaten zuerst einen Fonds.
Durch eine Nachmeldung entstehende Zusatzkosten sind der Gesellschaft zu erstatten.
Kann ich die Kosten für eine Objektbesichtigung steuerlich geltend machen?
Leider nein. Das Betriebsfinanzamt der Merkens-Fonds verweist bei diesem Thema auf die mit der Fondsbetreuung beauftragten geschäftsführenden Gesellschafter, die Fondsverwalter, die Objektmanager sowie die weiteren Dienstleister und kommt danach zu der Überzeugung, dass der einzelne Gesellschafter mit einer Objektbesichtigung nichts bewirken kann, was der oben genannten Definition der Werbungskosten entspricht.
Dieser Auffassung könnte ein Gesellschafter allenfalls im Wege eines Rechtsbehelfes entgegentreten. Wir verweisen insoweit auf § 17 Ziff. 2 der Gesellschaftsverträge.
Steuerliche Ergebnismitteilungen
Wann werde ich meine steuerliche Ergebnismitteilung erhalten?
Die Ergebnismitteilungen werden nach Fertigstellung der jeweiligen Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen per Post an die Anleger verschickt. Dies geschieht regelmäßig im Zeitraum von Ende Mai bis Ende November.
Muss ich mit der Abgabe meiner Steuererklärung so lange warten, bis ich meine steuerliche Ergebnismitteilung habe?
Nein. Sie sind bei der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung nicht an das Vorliegen unserer Mitteilung gebunden, sondern können diese jederzeit bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt einreichen. Dieses wird vom Betriebsfinanzamt Köln amtsintern über die Ergebnisse aus der Beteiligung unterrichtet und hat diese Werte in Ihren Steuerbescheid zu übernehmen. Unsere Mitteilung an Sie können Sie dann zu Kontrollzwecken verwenden.
Wie hoch wird mein steuerliches Ergebnis im laufenden Jahr werden?
Auf der Gesellschafterversammlung wird im Zusammenhang mit der Ergebnisvorschau eine Prognose des steuerlichen Ergebnisses für das laufende Geschäftsjahr bekannt gegeben. Sie finden diese Information auch im Geschäftsbericht oder im Protokoll der Gesellschafterversammlung bei den Ausführungen zum letzten Tagesordnungspunkt.
Übertragung einer Beteiligung
Schenkung
Es ist jederzeit zulässig, über die Beteiligung – auch schenkungsweise – zu verfügen.
In diesem Fall sollten Sie der Fondsgesellschaft und/oder der CT Erste Treuhand GmbH von der Schenkung Mitteilung machen.
Der Gesellschaft gegenüber wird dieser Zeichnerwechsel wirksam, sobald die Umschreibung der Beteiligung auf den oder die Beschenkten im Treugeberregister erfolgt ist. Die Umschreibung erfolgt nach Eingang der Mitteilung zum nächstmöglichen Quartalsanfang.
Todesfall
Im Todesfall treten der oder die Erben zum Zeitpunkt des Erbfalles in die bisherige Position des Zeichners/der Zeichnerin ein. Der Erbfall sollte der Gesellschaft und/oder der CT Erste Treuhand GmbH angezeigt werden. Von letzterer erhalten Sie dann ein Schreiben, aus dem Sie ersehen können, welche weiteren Angaben und Unterlagen beizubringen sind. Generell ist die Rechtsnachfolge durch Erbschein oder gleichwertige Unterlagen entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen nachzuweisen. Sofern die Beteiligung an mehrere Erben vererbt wurde, kann eine Aufteilung der Beteiligung vorgenommen werden, wenn auch nach Aufteilung die Einzelbeteiligungen nicht die gesellschaftsvertraglich in § 3 vereinbarten Mindestgrenzen unterschreiten. Ansonsten kann die Beteiligung von der Erbengemeinschaft gehalten werden, die als Ansprechpartner nach § 19 des Gesellschaftsvertrages einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten bestellen muss.
Erbauseinandersetzung
Sofern die Beteiligung an mehrere Erben vererbt wurde, kann eine Aufteilung der Beteiligung vorgenommen werden, wenn auch nach Aufteilung die Einzelbeteiligungen nicht die gesellschaftsvertraglich in § 3 vereinbarte Mindesthöhe unterschreiten. Die Umschreibung erfolgt nach Eingang der Mitteilung grundsätzlich zum nächstmöglichen Quartalsanfang. Setzen sich die Erben allerdings frühzeitig innerhalb des ersten halben Jahres nach Eintritt des Erbfalles auseinander und wird im Rahmen dieser Auseinandersetzung die Beteiligung unter den Miterben aufgeteilt oder an einen der Miterben gänzlich übertragen, so kann die Umschreibung auf den/die Miterben ausnahmsweise ohne Zwischeneintragung der Erbengemeinschaft mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Erbfalles vorgenommen werden.
Gemeinschaftlich Bevollmächtigter
Halten mehrere Personen eine Beteiligung, so ist es erforderlich, dass als Ansprechpartner nach § 19 des Gesellschaftsvertrages ein gemeinschaftlicher Bevollmächtigter benannt wird.
Verkauf
Bei einem beabsichtigten Verkauf Ihrer Fondsbeteiligung oder einem etwa geplanten Ankauf dürfen wir selbst aus Rechtsgründen weder beratend noch vermittelnd tätig sein. Diese seit dem 1. Juni 2012 geänderten rechtlichen Vorschriften gelten auch für die Merkens Fonds GmbH.
Falls Sie im Zusammenhang mit einem von Ihnen angestrebten Verkauf Ihrer Fondsbeteiligung / Ankauf einer weiteren Fondsbeteiligung allerdings Fragen an uns als Ihre Treuhänderin haben, beantworten wir diese gerne. Kontakt
Ob Sie Ihre Beteiligung tatsächlich verkaufen sollten, sollten Sie generell nur nach Rücksprache mit Ihrem Steuerberater und nach gründlicher Prüfung entscheiden, wozu auch ein Blick auf die aktuelle Situation der Fondsgesellschaft gehört, die von der Fondsverwaltung oder auch uns gerne skizziert wird.
Bezüglich der Zweithandelskurse verweisen wir zum Beispiel auf die Notierungen der Fondsbörse Deutschland, die Sie im Internet unter www.zweitmarkt.de einsehen können.
Eine Übersicht über mögliche steuerliche Auswirkungen bei einem Verkauf entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt
Übersicht möglicher steuerlicher Auswirkungen bei einem Verkauf
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Besonderer Hinweis
Uns ist bekannt, dass viele Zeichner immer wieder Anschreiben von Firmen erhalten, die anbieten, die Beteiligung zu einem angeblich günstigen Kurs erwerben zu wollen.
Wir verweisen insoweit auf die Ausführungen zum Thema Datenschutz / Treugeberregister.
Vermietung
Wie hoch ist die Vermietungsquote im Fondsobjekt?
Zur Vermietungssituation verweisen wir auf die jährlichen Geschäftsberichte. Diese stehen Ihnen in der Rubrik “Login zu Ihrer Beteiligung” / Geschäftsbericht des entsprechenden Fonds zur Verfügung.
Währungsumrechnung von DM auf EURO
Warum wurde meine Beteiligung im Verhältnis 2:1 umgerechnet und nicht zum amtlichen Wechselkurs?
Im Jahr 2001 haben die Gesellschafterversammlungen aller Merkens Fonds beschlossen, aus Gründen der Vereinfachung die ursprünglich auf DM lautenden Kapitalanteile durch zwei zu teilen. Für den Anleger ist dies ohne weitere Bedeutung, da der prozentuale Anteil am Vermögen des Fonds gleichgeblieben ist. Außerdem wird im Falle einer Kündigung des Gesellschaftsanteils als Abfindungsguthaben nicht das Kapitalkonto, sondern der anteilige Verkehrswert des Fondsvermögens ausgezahlt.
Die Glättungsbeträge aus der Umrechnung wurden in den Bilanzen in die Kapitalrücklagen umgebucht.
Treugeber oder Direktkommanditist
Wo liegt der Unterschied zwischen einem treuhänderisch beteiligten Gesellschafter
und einem (Direkt-)Kommanditisten?
Der Direkt-Kommanditist wird selbst in das Handelsregister eingetragen, seine Beteiligung ist damit „öffentlich“. Rechte und Pflichten aus dem Handelsgesetzbuch und dem Gesellschaftsvertrag stehen ihm unmittelbar zu.
Kapitalanleger, die diese Stellung nicht wünschen, haben die Möglichkeit, den Treuhandkommanditisten zu beauftragen. Dieser steht dann sozusagen als „Platzhalter“ stellvertretend für seine Auftraggeber im Handelsregister, was die Eintragungsmodalitäten in den öffentlichen Registern vereinfacht. Der Treuhänder hält dann die jeweilige Gesellschaftsbeteiligung nach außen hin in eigenen Namen, jedoch im Innenverhältnis für den jeweiligen Treugeber und auf dessen Rechnung. Die gesellschaftsvertraglichen Regelungen sehen vor, dass alle direkt wie indirekt beteiligten Kommanditisten die gleichen Rechte und Pflichten haben. Im wirtschaftlichen Ergebnis wirken sich die formalrechtlichen Unterschiede zwischen treuhänderisch beteiligtem Gesellschafter und (Direkt-)Kommanditisten also nicht aus.
Lohnt es sich, sich im Handelsregister als Kommanditist eintragen zu lassen?
Treuhänderisch beteiligte Gesellschafter und (Direkt-)Kommanditisten sind wirtschaftlich und auch in Bezug auf die gesellschafterlichen Rechte und Pflichten vollkommen gleichgestellt, insofern muss jeder Anleger selbst entscheiden, wie viel ihm die Eintragung bedeutet. Aus Sicht der Fondsgesellschaft bedeuten Eintragungen in das Handelsregister erhöhten Verwaltungsaufwand, die zusätzlichen Kosten für Notar und Gericht gehen bei späteren Gesellschafterwechseln jeweils zu Lasten der Zeichner bzw. zu Lasten von deren Rechtsnachfolgern.
Grundbesitzbrief
Ist der „Grundbesitzbrief“ ein Wertpapier, dessen Aufbewahrung in einem Wertpapierdepot angesichts anfallender Depotkosten sinnvoll ist?
Gesellschaftsanteile an einer Kommanditgesellschaft können grundsätzlich nicht wertpapierartig verbrieft werden. Aus dem “Merkens-Grundbesitzbrief” können deshalb keine wertpapierähnlichen Rechte abgeleitet werden. Die Gesellschafterrechte ergeben sich alleine aus Gesellschafts- und Treuhandvertrag. Dennoch wurde der „Merkens-Grundbesitzbrief“ von der Fondsinitiatorin eingeführt, weil sie vom Vertrieb immer wieder gebeten wurde, ein Papier zu schaffen, mit dem die Tatsache, dass eine solche Beteiligung begründet worden ist, dokumentiert wird.
Insbesondere aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden jedoch seit dem 01.01.2007 keine “Merkens-Grundbesitzbriefe” mehr ausgestellt. Denn es handelte sich bei dem “Merkens-Grundbesitzbrief” nur um ein Bestätigungsdokument und nicht um ein Wertpapier. Zum Nachweis der Beteiligung ist die dem Zeichner übersandte Treuhänder-Bestätigung über die Aufnahme in das Treugeberregister ausreichend.